Piz Martegnas: Gleitschirm-Fluggebiet
Der Piz Martegnas (2646 m) liegt im Surses-Tal (Oberhalbstein) über Savognin und gilt als eines der vielseitigsten Paragliding-Gebiete Graubündens. Das Gebiet bietet mehrere Startoptionen für fast alle Windrichtungen: am Piz Martegnas selbst leichte Starts nach Nord-Nordost-Ost und mittelschwere nac
Fluggebiet im Überblick
- Region
- Albula
- Land
- Schweiz
- Höhe
- 2646 m
- Startrichtung
- N
Wind
Optimale Bedingungen bei Bise (Nordostwind): Die nach Norden und Nordosten exponierten Starts am Piz Martegnas und Somtgant ermöglichen ausgedehntes Soaring am Nordkamm. Bei schwachem Südwind mit einsetzender Thermik an den südexponierten Hängen sind Streckenflüge möglich. Wichtig: Bei Südwind den Berg meiden und absteigen (Föhngefahr). Talwind aus dem Surses-Tal entwickelt sich ab 10–11 Uhr. Nachmittagsthermik an sonnigen Tagen kann kräftig werden, Landung spätestens um 15 Uhr empfohlen. Der Grap-Neir-Start ist bevorzugt bei westlichen und nordwestlichen Winden. Im Herbst bei Hochdruck und Bi
Startplätze
- SP Martegnas — Richtung NW, N, NO, 2580 m
- SP Piz Martegnas 2 — Richtung W, NW, N, 2621 m
- SP Piz Martegnas 3 — Richtung NO, S, 2646 m
Landeplätze
- LP Somtgant — 1180 m (Hauptlandeplatz)
- LP Piz Martegnas — 1200 m (Hauptlandeplatz)
Gefahrenhinweise
- Föhn: Bei Föhnsituationen ist das gesamte Gebiet gefährlich, unbedingt sofort absteigen und den Berg verlassen. - Seilbahninfrastruktur: Die umfangreiche Infrastruktur (Gondeln, Sessellifte, Stützen) der Savogniner Bergbahnen muss im Start- und Soaring-Bereich stets aktiv umflogen werden, besonders die Sesselbahn Somtgant nahe am Startbereich. - Turbulenz: Hinter dem Piz Martegnas-Grat bei West- und Nordwestwinden kann überraschend starke Turbulenz auftreten. - Landung: Nur auf gemähten Wiesen landen. Früchtewiesen, Getreideäcker und Gemüsegärten sind verboten (Schadensersatzpflicht). - Frei
Regeln und Einschränkungen
- CTR Samedan (LSZS): Bei Streckenflügen Richtung Oberengadin und St. Moritz ist der CTR des Flugplatzes Samedan relevant. Tägliche DABS-Prüfung unter skybriefing.com zwingend. - Wildtierschongebiete: Wildtierschongebiete des Kantons Graubünden sind verbindlich einzuhalten. Details an der Infotafel am Startplatz und unter www.vol-liber-grischun.com/fluggebiet/wildschutz/. - Speedriding: Nur auf den offiziell zugelassenen Paragliding-Start- und Landeplätzen erlaubt. - Gebietsreglement: Das Gebiet wird vom Vol Liber Grischun in Zusammenarbeit mit den Savogniner Bergbahnen betreut. Das aktuelle G
Wetter und Prognose
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Wetter, Regeln und lokale Bedingungen können sich kurzfristig ändern. Vor dem Flug sind die offiziellen und örtlichen Informationen zu prüfen.