Schauinsland: Gleitschirm-Fluggebiet
Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter mit 690m Höhendifferenz. Anspruchsvolles Gelände, Mindestgleitzahl von 5,5 bis 6 erforderlich, da der Landeplatz sehr weit vom Startplatz entfernt liegt und viel Wald dazwischen zu überfliegen ist.
Fluggebiet im Überblick
- Region
- Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
- Höhe
- 1171 m
- Startrichtung
- W
Startplätze
- SP Schauinsland Rotlache — Richtung W, NW, 1171 m
Landeplätze
- LP Schauinsland Talstation — 487 m (Hauptlandeplatz)
Gefahrenhinweise
- Schauinslandbahn: Mindestabstand zu den Tragseilen 100 Meter - Straßenbahn Günterstal-Wonnhalde: Mindestabstand 50 Meter über den Fahrleitungen beim Überfliegen - Geschützte Biotope im Umfeld der Landefläche (FFH-Mähwiesen, Nasswiesen, Feldgehölze, Auwald), vor Beeinträchtigungen schützen
Regeln und Einschränkungen
- Toplanding verboten - Kein Ausbildungsbetrieb, nur Piloten mit beschränktem oder unbeschränktem Luftfahrerschein - Einweisung durch Verein erforderlich, alle Piloten benötigen Einweisung in Geländebesonderheiten - Tagesmitgliedschaft beim DGFC-Südschwarzwald e.V. für Gastpiloten erforderlich - Betriebsschluss bis 09:00 Uhr morgens - Startlimits: Maximal 30 Starts pro Tag (außerhalb Sonderregelungen), maximal 5 Hängegleiter gleichzeitig am Start - Saisonale Beschränkungen: 1. Juli bis 28. Februar nur 10 Tage mit bis zu 50 Starts, 1. September bis 31. Oktober zwei Tage mit bis zu 100 Starts
Wetter und Prognose
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Wetter, Regeln und lokale Bedingungen können sich kurzfristig ändern. Vor dem Flug sind die offiziellen und örtlichen Informationen zu prüfen.