Schoden: Gleitschirm-Fluggebiet
Schoden ist das einzige Fluggelände der Moselfalken e.V. an der Saar, ca. 20 km südlich von Trier. Der Startplatz liegt oberhalb der Weinberge in einer großen gerodeten Schneise mit 130 m Höhendifferenz. Die Startrichtung ist SW bis NW. Das Gelände eignet sich gut für Hike & Fly durch den kurzen Auf
Fluggebiet im Überblick
- Region
- Landkreis Trier-Saarburg
- Land
- Deutschland
- Höhe
- 269 m
- Startrichtung
- SW
Wind
Seitliche Winde kritisch: Bei SW- sowie NW-Wind entstehen in der Schneise des Startplatzes tückische Turbulenzen. Die Windsituation muss vor dem Start genau beobachtet werden. Windverfälschung durch Schneise: Seitliche Winde (NW und vor allem SW) werden durch die Schneise abgelenkt und verfälscht, die angezeigte Windrichtung am Startplatz ist daher nicht repräsentativ. Bei SW-Wind nicht fliegen: Auch wenn der Wind durch die Schneise am Startplatz zu passen scheint, kann bei SW-Wind nicht sicher geflogen werden. Bei zu starkem SW-Wind kann der Landeplatz möglicherweise nicht erreicht werden.
Startplätze
- SP Schoden — Richtung SW, 269 m
- SP Schoden (2) — Richtung WSW, W, 272 m
Landeplätze
- LP Schoden — 140 m (Hauptlandeplatz)
- LP Schoden Top — 277 m (Hauptlandeplatz)
Gefahrenhinweise
- Bahnstrecke mit Hochspannungsleitung und Bundesstraße müssen zur Landung überflogen werden, mindestens 50 m Höhe erforderlich - Startabbruchlinie festlegen: Das Abheben muss vor dieser Linie erfolgen, sonst Start rechtzeitig abbrechen - Bei Höhenverlust sofort landen: Wird nach dem Start Höhe verloren, umgehend den Landeplatz anfliegen, nur so bleibt genug Höhe, um Straße und Eisenbahn sicher zu überfliegen - Notlandeplatz: Auf der anderen Saar-Seite (sehr große Wiese), über die Brücke bei Wiltingen zurück nach Schoden - Startfläche nur bei freiem Luftraum nutzen, besonders auf Piloten achte
Regeln und Einschränkungen
Genehmigungspflicht: Starts nur mit Genehmigung des Geländehalters erlaubt. Gastpiloten müssen sich registrieren, Registrierung nur bis zum Vortag möglich, nicht am Flugtag selbst. Nachweis einer gültigen Halter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Einweisung erforderlich: Jeder Pilot muss vom Erlaubnisinhaber in die Hanglandetechnik und geländespezifischen Besonderheiten eingewiesen werden. Toplandungen: Nur mit Einweisung durch den Geländehalter zulässig. Toplandefläche darf nicht für Schulungsbetrieb genutzt werden. Toplandungen nur, wenn keine Dritten gefährdet werden, der Pilot die Techn
Wetter und Prognose
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Wetter, Regeln und lokale Bedingungen können sich kurzfristig ändern. Vor dem Flug sind die offiziellen und örtlichen Informationen zu prüfen.