Somdoss: Gleitschirm-Fluggebiet
Der Somdoss liegt auf 2185 m im Val Poschiavo, dem südlichsten Tal Graubündens unweit der Bernina-Kette und der Grenze zu Italien. Das Fluggebiet bietet einen Höhenunterschied von ca. 1170 m zum Talort Poschiavo (1014 m). Der Startplatz ist eine leichte, gut profilierte Alpwiese und eignet sich laut
Fluggebiet im Überblick
- Region
- Bernina
- Land
- Schweiz
- Höhe
- 2181 m
- Startrichtung
- S
Wind
Optimale Windrichtungen: Süd bis Südwest (S, SW). Bei Nordwind ist jedes Fliegen lebensgefährlich: Die Bernina-Kette im Norden erzeugt bei Nordströmungen gefährliche Rotorwinde im Startbereich und auf der gesamten Abflugstrecke ins Val Poschiavo. Dieser Hinweis ist absolut und ohne Ausnahme zu beachten. Nachmittags steigt der seewindartige Einfluss des Lago di Poschiavo erheblich. Der Talwind kann zwischen 13 und 18 Uhr auf Werte über 30 km/h zunehmen, was Landungen auf den Wiesenparzellen erheblich erschwert. Empfehlung: Flüge bevorzugt am Vormittag beginnen und spätestens um 13 Uhr gelandet
Startplätze
- SP Somdoss — Richtung SO, 2181 m
Landeplätze
- LP Somdoss — 1011 m (Hauptlandeplatz)
Gefahrenhinweise
- Nordwind: Absolutes Flugverbot-Kriterium. Leerotoren hinter der Berninakette sind lebensgefährlich. - Gewitter: Im Sommer rasche Cumulonimbus-Bildung über der Berninakette möglich. Quellwolken-Entwicklung engmaschig beobachten und beim geringsten Anzeichen einer Gewitterbildung den Flug sofort beenden. - Landeplatz saisonal eingeschränkt: Zwischen 10. Mai und 10. Juni sind Landungen nur auf freigegebenen, gemähten Flächen erlaubt. Außerhalb dieser Periode Situation mit lokalem Kontakt (Arno) abklären. - Zufahrt: Naturstrassen werden bei Nässe und Frost rutschig, entsprechende Fahrzeugausrüst
Regeln und Einschränkungen
- Luftraum: Das Val Poschiavo liegt weitgehend im unkontrollierten Luftraum (Klasse G/E). Tagesaktuelle NOTAM und DABS täglich auf skybriefing.ch konsultieren. Bei längeren Streckenflügen in Richtung Engadin ist die Kontrollzone Samedan (LSZS, Klasse D) zu beachten. - Naturschutz: Der Adlerhorst-Bereich kann saisonale Überflugbeschränkungen nach kantonalem Naturschutzrecht (Kanton Graubünden) auslösen. Anfrage beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) oder beim zuständigen Wildhüter wird empfohlen. - Landegenehmigung: Landungen auf Privatgrundstücken erfordern Genehmigung des Eigentümers.
Wetter und Prognose
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Wetter, Regeln und lokale Bedingungen können sich kurzfristig ändern. Vor dem Flug sind die offiziellen und örtlichen Informationen zu prüfen.