Lehmental

Gesperrt
Typ
Naturschutzgebiet
Höhe
1.800 m5.906 ft
GND
Einflug
Start und Landung verboten.

Luftraumdetails sind gerade nicht verfügbar.

Rechtsgrundlage

Nature reserves with overflight restrictions (Naturschutzgebiete). Permanent H24 restrictions over designated wildlife/bird protection areas

Bedingungen

Wortlaut der Quelle
Schutzzeit 1.1-31.12. Ganzjährig minimale Überflughöhe: 1800 m QNH Nach zähen Verhandlungen wurde eine Vereinbarung gefunden, die es uns ermöglicht, weiterhin zum Säntis fliegen zu können. Nach dem Sattel der Altenalp beginnt ein Korridor, der sich bis zum Säntis erstreckt. Er entspricht der üblichen Flugroute, sofern diese vernünftig und mit den nötigen Sicherheitsreserven beflogen wird. Es muss dabei darauf geachtet werden, dass man einerseits auf der Nordseite der Krete fliegt und andererseits die Höhe von 1800m nie unterschreitet. Falls man in Gefahr kommt, unter diese Mindesthöhe zu fliegen, so ist es sowieso von Vorteil, schleunigst den Rückweg Richtung Ebenalp anzutreten, um nicht einen längeren Fussmarsch durch das Lehmental in Betracht ziehen zu müssen. Dieses Gebiet gehört zum eidgenössischen Jagdbanngebiet, ebenso wie das Gebiet „Falalp“. Weil das Wild in den Wäldern gut Deckung findet, kann die minimale Überflughöhe relativ niedrig bei 1800m gehalten werden. Das Jagdbanngebiet zieht sich weiter Richtung Norden. Wegen des grossen Waldbestands ist es aber weiterhin möglich, zum Kronberg zu fliegen, zumal wir dies ja nur bei angemessener Höhe versuchen. Beim Flug über der Krete ist auf das Wild, das sich an den Hängen der Südseite aufhält, besonders zu achten. Vermeide sofort den Sichtkontakt, indem Du nach Norden fliegst.

Quelle

AIP Switzerland ENR 5.6SHV FSVL Airspace Map, wildlife agreements 23.06.2026