NATIONALPARK HOHE TAUERN KERNZONE T1

Type
Low-altitude Overflight Restriction
Height
4.999 m16.400 ft
GND

Airspace details are currently unavailable.

Legal basis

§ 6 lit. b und f: „die Durchführung von Außenlandungen und Außenabflügen mit Luftfahrzeugen“ ist vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen verboten, und „die Verwendung von motorbetriebenen Luftfahrzeugen zu sportlichen, touristischen oder sonstigen wirtschaftlichen Zwecken unterhalb einer Seehöhe von 5.000 Metern“ ist im gesamten Nationalpark verboten.

Conditions

Source wording
Jeglicher Flugbetrieb ist verboten.

Source

Publication Nationalparkgesetz Hohe Tauern, TirolerEdition Land Tirol, LGBl. Nr. 103/1991, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 54/2015Nationalparkgesetz Hohe Tauern, Tiroler