NATIONALPARK THAYATAL
- Type
- Low-altitude Overflight Restriction
- Height
- 500 m1.640 ft AGLGND
Legal basis
§ 5 Abs. 2: „Als Eingriff gilt auch das Überfliegen mit Luftfahrzeugen unterhalb einer Flughöhe von 500 m über Grund.“ § 5 Abs. 3 Z 6: „Abflüge von und Anflüge zu Flugplätzen“ sowie „Überflüge auf den luftfahrtrechtlich zulässigen Sichtflugstrecken und in den luftfahrtrechtlich zulässigen Sichtflugsektoren.“
Source
Publication NÖ NationalparkgesetzEdition Land Niederösterreich, LGBl. 5505-0, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 14/2018NÖ Nationalparkgesetz