NATIONALPARK HOHE TAUERN AUSSENZONE

Typ
Tiefflug-Überflugbeschränkung
Höhe
4.999 m16.400 ft
GND
Für den freien Flug
Überfliegen erlaubt. Start und Landung verboten.

Rechtsgrundlage

§ 11 lit. f: „die Durchführung von Außenlandungen zu touristischen oder sportlichen Zwecken“ ist in der Außenzone des Nationalparks Hohe Tauern untersagt. Eine eigene Mindestflughöhe für den Überflug der Außenzone nennt diese Bestimmung nicht.

Bedingungen

Wortlaut der Quelle
Motorized aircrafts below an altitude of 5000 m (16400 ft) not permitted. Take-off or landing with non-motorized aerial devices or aircraft that can be operated independently in flight is prohibited. This includes hang- and paragliding, whereby the overflight is allowed. Außenzone laut Kärntner LGBl. Nr. 74/1986 §11: Außenlandungen zu touristischen oder sportlichen Zwecken sind untersagt. Eine eigene Mindestflughöhe für den Überflug nennt diese Bestimmung nicht.

Quelle

Publikation Verordnung über den Nationalpark Hohe TauernAusgabe Kärntner Landesregierung, LGBl. Nr. 74/1986, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 43/2012Verordnung über den Nationalpark Hohe Tauern