LSR54 Calanda

Typ
Segelfluggebiet mit Wolkenabstandsregel (W)
Höhe
3.960 mFL130
610 m2.000 ft über Grund
Einflug
Dieses Segelfluggebiet begründet kein Einflugverbot. Die veröffentlichte Wolkenabstandsregel schliesst Gleitschirme und Hängegleiter ein; die Regeln des darunterliegenden Luftraums gelten weiter.

Luftraumdetails sind gerade nicht verfügbar.

Bedingungen

Die veröffentlichte Wolkenabstandsregel gilt vom 1. März bis 31. Oktober zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang im gültigen Höhenband, vorbehaltlich der Gebietsauflagen und NOTAM. Sie erlaubt 50 m vertikalen und 100 m horizontalen Wolkenabstand auch für Gleitschirme und Hängegleiter; die Flugsicht bleibt 5 beziehungsweise 8 km. CTR, TMA sowie P-, R- und D-Gebiete bleiben ausgenommen. Ohne bestätigte Voraussetzungen gilt der gewöhnliche Wolkenabstand; dieses Gebiet allein sperrt keinen Einflug und hebt keine andere Beschränkung auf.VFR Manual Switzerland 10/26 (01 OCT 2026), RAC 3-1-4 §8.1; RAC 3-1-5 LSR54SHV Luftraumbroschüre 2026, pp. 12–13

Betroffene Fluggebiete

Quelle